Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.